Allgemein
JUMBO-TIPP hat ein System zur professionellen Zusammenstellung von gewerblichen Spielgemeinschaften für das Freitagslotto des europäischen 10-Länder-Lotto EuroMillions entwickelt.
Kunden für diese Spielgemeinschaften werden u. a. von LIZENZPARTNERN, JUMBO-TIPP EASY oder JUMBO-TIPP MASTER, an JUMBO-TIPP vermittelt. Dadurch ermöglicht es JUMBO-TIPP den LIZENZPARTNERN mit Hilfe eines von JUMBO-TIPP entworfenen und speziell auf die Bedürfnisse des Marktes abgestimmten Vermittlungs- und Empfehlungssystems ein langfristiges, zusätzliches Einkommen zu erzielen. Die vom LIZENZPARTNER monatlich erworbene Lizenz berechtigt ihn, je nach Art der Lizenz, Kunden und/oder weitere LIZENZPARTNER zu vermitteln oder zu empfehlen. Der LIZENZPARTNER hat die Möglichkeit der Nutzung der angebotenen Produkte von JUMBO-TIPP. Für die Dauer der monatlichen Nutzung der Produkte seitens des Kunden oder für die Dauer der monatlichen Lizenznahme erhält der LIZENZPARTNER entsprechend dem aktuellen Marketingplan eine Provision.
Stellung
Der LIZENZPARTNER ist unabhängiger Geschäftspartner (Neben- oder Hauptberuflich), demnach unabhängiger Gewerbetreibender und kein Angestellter von JUMBO-TIPP.
Je nachdem, welche weiteren Tätigkeiten der LIZENZPARTNER außerhalb von JUMBO-TIPP ausübt, wird er nur einen Teil seiner Arbeitskraft für seine Tätigkeit als LIZENZPARTNER von JUMBO-TIPP einsetzen und daher nur einen Teil seines Lebensunterhaltes aus dieser Tätigkeit beziehen. Zu keiner Zeit kann der LIZENZPARTNER davon ausgehen, dass seine Tätigkeit in irgendeiner Weise jetzt oder zukünftig eine Arbeitgeber-/Arbeitnehmerbeziehung, eine Vertragshändlerbeziehung oder eine Vertragsbeziehung zwischen gesellschaftlich verbundenen Partnern darstellt. Es kann in keinem Fall impliziert werden, dass ein LIZENZPARTNER von JUMBO-TIPP angestellt ist oder werden wird.
Ethik
JUMBO-TIPP führt seine Geschäfte in einer moralisch einwandfreien Art und Weise unter strikter Einhaltung der Gesetze und erwartet dies auch uneingeschränkt von den LIZENZPARTNERN.Im Hinblick auf seine Geschäftstätigkeit verpflichtet sich der LIZENZPARTNER u. a. nachfolgende Grundsätze zu beachten. Diese sollen sicherstellen, dass sowohl JUMBO-TIPP selbst, als auch die LIZENZPARTNER ständig bemüht sein werden, das Ansehen und die Integrität des JUMBO-TIPP-Vertriebssystems auf einem hohen und unzweifelhaften Niveau zu halten.
Der LIZENZPARTNER verpflichtet sich:
Beispiele für unethisches Verhalten
Diese Auflistung ist nur beispielhaft. Unethisches Verhalten beschränkt sich keinesfalls nur auf die genannten Beispiele.
Aufnahme der Tätigkeit als LIZENZPARTNER
Um als LIZENZPARTNER zu arbeiten, muss der Bewerber einen entsprechenden Antrag, sowie die aktuellen AGB und die Regeln für die Zusammenarbeit/Verhaltenskodex vollständig durchlesen, verstehen und anerkennen. Das Antragsformular ist vollständig auszufüllen, vom Bewerber zu unterzeichnen und im Original an JUMBO-TIPP zu senden. Nimmt JUMBO-TIPP den Antrag an, so wird dem neuen LIZENZPARTNER dies schriftlich mitgeteilt. Nach dieser Mitteilung und der selbständigen Zahlung der ersten monatlichen Lizenzgebühr (entsprechende Formulare liegen bei) ist der Vertrag rechtsgültig.
Die Lizenz verlängert sich mit jeder weiteren selbständigen Zahlung der Lizenzgebühr, bis zum 10. eines Monats für den Folgemonat, um jeweils einen Monat.
Die erworbene Lizenz ist an keinerlei Gebietsbeschränkung gebunden. Jeder LIZENZPARTNER ist berechtigt, seine Tätigkeit in jedem Land auszuüben, in dem er dies will und es rechtlich zulässig ist. Für die Einhaltung der rechtlichen und ethischen Grundsätze ist der LIZENZPARTNER allein verantwortlich.
LIZENZPARTNER bei JUMBO-TIPP kann selbstverständlich auch werden, wer keine Produkte oder keine Dienstleistungen von JUMBO-TIPP kauft, abonniert oder sonst wie nutzt.
Übertragung auf Dritte
Der LIZENZPARTNER kann die Lizenz auf Dritte übertragen, sofern diese selbst aktive LIZENZPARTNER werden. Hierzu bedarf es der schriftlichen Einverständniserklärung des alten und neuen LIZENZPARTNERS. Einer Übertragung muss JUMBO-TIPP grundsätzlich zustimmen. In Fällen, in denen die Interessen von JUMBO-TIPP beeinträchtigt werden, kann JUMBO-TIPP die Zustimmung verweigern. Für die Übertragung ist eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 250,- fällig. JUMBO-TIPP kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag jederzeit auf Dritte übertragen.
Sponsor
Als Sponsor bezeichnet man einen LIZENZPARTNER, der einen oder mehrere neue LIZENZPARTNER und/oder Kunden für JUMBO-TIPP vermittelt oder empfiehlt und in seine eigene Vertriebsorganisation (Downline) einbezieht. Seine wesentlichen Tätigkeiten als Sponsor bestehen darin, den oder die neuen LIZENZPARTNER so auszubilden, dass es Ihnen in der Folge möglich ist, als LIZENZPARTNER von JUMBO-TIPP erfolgreich tätig zu werden.
Die Sponsorentätigkeit bezieht sich also keinesfalls nur auf das Vermitteln neuer LIZENZPARTNER und/oder Kunden, sondern ausdrücklich auch auf deren Aus- und Weiterbildung, sowie die ständige Begleitung Ihres beruflichen Werdegangs als LIZENZPARTNER von JUMBO-TIPP.
Nach Kündigung eines Kunden oder LIZENZPARTNERS hat der Sponsor 6 Monate Zeit, diesen wieder zu reaktivieren. Gelingt Ihm das nicht, so ist es nach dieser Zeit jedem anderen LIZENZPARTNER oder JUMBO-TIPP selbst, freigestellt, diesen in seine eigene Vertriebsorganisation einzuwerben. Hält ein LIZENZPARTNER mehrere Lizenzen, wird bei Kündigung einer Lizenz-ID automatisch immer die zuletzt beantragte Lizenz-ID annulliert.
Provisions-Voraussetzung
Der UNILEVEL Plan ist absolut fair, da JUMBO-TIPP keinen Mindestumsatz fordert, um provisionsberechtigt zu sein, sondern lediglich mit dem monatlichen Erwerb der Lizenz der volle Anspruch auf monatliche Provision gewährleistet ist.
Der Provisionsanspruch gemäß dem aktuellen Vergütungsplan beginnt mit der selbständigen Zahlung der ersten monatlichen Lizenzgebühr. Er endet, auch rückwirkend, nachdem der LIZENZPARTNER seinen monatlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Lizenzgebühr nicht nachkommt, oder durch Kündigung des Vertrages.
Provisionen werden ausdrücklich nicht auf das bloße vermitteln von Kunden oder LIZENZPARTNERN gezahlt (kein Kopfgeld), sondern ausschließlich auf deren Umsätze, wobei auch Eigenumsätze grundsätzlich provisionsfähig sind.
Der LIZENZPARTNER gesteht JUMBO-TIPP ausdrücklich das Recht zu, Forderungen gegen ihn, welcher Art auch immer, mit seinen Provisionsansprüchen zu verrechnen. Die Provisionen werden gemäß dem aktuellen Marketingplan jeweils am 15. eines Monats für den Vormonat gezahlt. Voraussetzung ist die selbständige Zahlung der Lizenzgebühr für den Folgemonat bis zum 10. des laufenden Monats. Die Zahlung der Provisionen erfolgt unbar auf eine vom LIZENZPARTNER angegebene Bankverbindung.
Produkte
JUMBO-TIPP bietet seinen LIZENZPARTNERN die Möglichkeit der Teilnahme in einer Tippgemeinschaft mit den Lizenzen JUMBO-TIPP EASY oder JUMBO-TIPP MASTER, und Kunden/Spielern das Produkt "Euro-Tipp DeLuxe®", um EuroMillions-Lotto der 10 EU-Staaten (Frankreich, England, Spanien, Belgien, Österreich, Liechtenstein, Schweiz, Portugal, Irland, Luxembourg) zu spielen. Die Teilnahme erfolgt gem. den aktuellen AGB der Jumbo Business Group S.à.r.l. Die Teilnahme in einer Tippgemeinschaft ist für LIZENZPARTNER keinesfalls Pflicht.
Verwendung des Markenamens
Sinn dieser Regeln ist es, ein einheitliches und stimmiges öffentliches Image von JUMBO-TIPP herzustellen und zu bewahren. JUMBO-TIPP wird den LIZENZPARTNER in seinen Bemühungen sein unabhängiges Geschäft zu fördern, bestmöglich mit Werbe- und Promotionmaterial unterstützen.
Einhalten der Vorschriften
LIZENZPARTNER und JUMBO-TIPP stimmen überein, dass die strikte Einhaltung dieser Regeln für die Zusammenarbeit/Verhaltenskodex und für das reibungslose Funktionieren des täglichen Geschäftsablaufs unabdingbar sind. Die Regeln für die Zusammenarbeit/Verhaltenskodex sind daher Bestandteil eines jeden Lizenzantrages. Mit Unterzeichnung des Lizenzantrages bestätigt der LIZENZPARTNER, die Regeln für die Zusammenarbeit/Verhaltenskodex gelesen, verstanden und anerkannt zu haben.
Änderungen
Um die Funktionsfähigkeit von JUMBO-TIPP zu erhalten oder zu verbessern, sowie die Wettbewerbsfähigkeit am Markt sicherzustellen, behält sich JUMBO-TIPP vor, Zusätze oder Anpassungen, die für nötig gehalten werden, durchzuführen. Dies erstreckt sich sowohl auf die angebotenen Produkte und Dienstleistungen, sowie auf den Marketingplan. Bei entsprechenden Abänderungen werden diese nach Veröffentlichung Bestandteil des Vertrages zwischen JUMBO-TIPP und dem LIZENZPARTNER.
Beendigung
Die Kündigung für den LIZENZPARTNER beträgt 6 Wochen zum Monatsende. JUMBO-TIPP verzichtet auf das Recht der ordentlichen Kündigung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt beiden Parteien unbenommen.
Salvatorische Klausel
Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftformerfordernis selbst. Nebenabreden bestehen nicht. Sollte eine Regelung in dem Lizenzantrag, in den Regeln für die Zusammenarbeit/Verhaltenskodex, im Marketingplan oder in einer anderen vertraglichen Regelung bzw. einem einschlägigen Dokument zwischen LIZENZPARTNER und JUMBO-TIPP unwirksam sein oder werden, so hat dies keinen Einfluss auf den Bestand aller anderen Regelungen. Die Parteien werden eine neue, gültige Regelung treffen, die dem Willen und Sinn der ursprünglichen Regelung am Nächsten kommt.
Dem LIZENZPARTNER ist bekannt, dass die im Zusammenhang mit seinem vertraglichen Verhältnis stehenden Daten in einer Datensammlung von JUMBO-TIPP aufgeführt werden können. Diese Daten sind teilweise auch der Upline seiner Struktur sowie seinem Sponsor zugänglich (Hinweis gem. Datenschutzgesetz).



